Als Grundsatz könnte man sagen: Buße tun muss man immer, auch wenn die Beichte nicht immer nötig ist.
Um Vergebung für unsere Sünden – und wer hätte die nicht (vgl. Spr 24, 16: „Denn siebenmal [am Tag] fällt der Gerechte“ …) – können wir auf vielfache Weise bitten:
- Der heilige Augustinus nennt das Vater unser „die tägliche Taufe“, weil wir um Vergebung unserer Schuld bitten;
- sehr wirksam sind auch Stoßgebete, vor allem mit Worten aus der Heiligen Schrift (z. B. „Gott, sei mir Sünder gnädig. – Jesus, Sohn Davids, hab Erbarmen mit mir. – Herr, du weißt alles; du weißt auch, dass ich dich lieb habe“);
- das Lesen oder Hören der Heiligen Schrift hat Sünden tilgende Wirkung;
- Werke der Buße verrichten, wie z:B. auf etwas Angenehmes freiwillig verzichten oder eine Wallfahrt unternehmen;
- die Werke der Barmherzigkeit üben nach Mt 25, 31-46 „…die Hungrigen speisen, die Durstigen tränken, die Fremden beherbergen“ usw.;
- die Hl. Messe andächtig mitfeiern: „Ich bekenne Gott … , Herr, erbarme dich … , Herr, ich bin nicht würdig …“
- persönliche Begegnung mit dem Herrn in der Hl. Kommunion;
Die Bußgottesdienste sind vorgesehen als Vorbereitung auf eine persönliche Beichte, wo mir vom Priester im Namen der Kirche die Lossprechung definitiv zugesichert wird.
Gerade die Sündenvergebung hat Christus seinen Aposteln aufgetragen, als er ihnen nach seiner Auferstehung folgenden Auftrag gab: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, und wem ihr sie nicht vergebt, dem sind sie nicht vergeben."
Hierauf gründet sich nicht nur die Vollmacht des Priesters zur Spendung dieses Sakramentes sondern auch der Auftrag Jesu, dies zu tun. Es ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass ihm das besonders am Herzen liegt.
Beichtgelegenheit
findet in jeder Kirche statt, in der eine Sonntag – Vorabendmesse gefeiert wird, (Termine siehe entsprechend)
Ansonsten stehe ich für Beichtgespräche jederzeit zur Verfügung
Pfr. Christoph Dörringer